Wartung
von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften sind kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore regelmäßig mindestens einmal pro Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls zu warten.
Diese Prüfungen sind durch einen Sachkundigen vorzunehmen und umfassen standardmäßig eine Sicht- und Funktionsprüfung, die zum Beispiel auf Kennzeichnung, einwandfreien Lauf, Sicherungsvorrichtungen und Verschleiß abstellt.
"Kraftbetätigt" sind hierbei Fenster, Türen und Tore, wenn der Öffnungs- oder Schließvorgang nicht ausschließlich von Hand durchgeführt wird.
Typische Beispiele sind elektrisch angetriebene Tore, Rolltore oder Schnellfahrtore.
Unsere Mitarbeiter können die notwendige Sachkunde zertifiziert vorweisen und stehen Ihnen gerne für die Prüfungen und Wartungen zur Verfügung. Sie können entscheiden, ob unser Mitarbeiter Sie auf Anforderung besucht, oder ob Sie einen Wartungsvertrag mit uns abschließen möchten, so dass wir regelmäßig zu Ihnen kommen. Fragen Sie uns.